ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen
und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines
Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote
gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch
8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne
nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die
Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen
oder zu ermäßigen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III.
nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger
Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware
bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten
auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu begehren. Unser
Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag
der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung
mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht
zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben
wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen
bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen. Schneideware und speziell nach Anforderung des Kunden gefertigte Ware
ist vom Umtausch und von Rücknahme ausgeschlossen
Bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7
Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die
Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der
Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er
die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag
ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren)
für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde)
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen
verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes
zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA
über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst
betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von EUR 11,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu
bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise
beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns
erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in
Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht
wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei
uns einzulagern,
wofür wir eine Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all
seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der
Sitz unseres Unternehmens, 3032 Eichgraben, Russhofstraße 3
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für
unsere Kunden zumutbare Änderungen
unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung
und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das
Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend
gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor
Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der
Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern,
andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie
für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu
tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne
des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden
von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Kunde Verbraucher
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel
mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle
Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter
Eigentumsvorbehalt tritt der
Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in der
offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc.
dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das
am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung
und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine
Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte.